Jens-Parlow


Hintergrundmusik:

»»Fährte

 

In der Fährtenarbeit hat der Hund eine Spur abzusuchen, und dort hinterlegte Gegenstände zu finden und anzuzeigen (durch sitzen, liegen oder stehen).

Bei der Schutzhundprüfung 1 ist es eine Eigenfährte (eigener Hundeführer) mit 2 Gegenstände, eine Länge von ca 300 Schritt und darf nach mindestens 20 min abgesucht werden.

Bei der Schutzhundprüfung 2 ist eine Fremdfährte (fremder Fährtenleger) mit 2 Gegenständen, einer Länge von ca 400 Schritt und darf nach mindestens 30 min abgesucht werden.

Bei der Schutzhundprüfung 3 ist eine Fremdfährte mit 3 Gegenständen, einer Länge von ca 600 Schritt und darf nach mindestens 60 min abgesucht werden.  

 


Vidio
» Gorden_bei_der_Faehrte_1.flv